Das Rheinische Kollegium besteht aus Geistlichen des Rheinlandes und des Aachener Landes und bezieht sich territorial auf die Rheinlinie zwischen Koblenz und Düsseldorf.

Die Transzendenz hin zur Vielfältigkeit der in dieser Region lebenden Männer und Weiber ist dem Rheinischen Kollegium Auftrag und Aufgabe. Die ausgewogene Mitte in der Balance aus mutiger Forschung und Pflege kristischer Kultur ist Gegenstand der geistlichen Arbeit des Kollegiums. Es gilt absolute Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, höchste Achtung der Wesenswürde zu jeder Zeit, Unpolitik, absolute Freiheit der Wissenschaft und Forschung und höchster Respekt vor der jeweiligen Provenienz des Individuums als geistig-sittliches Wesen aller Erde im jeweiligen Lebensgang und innewohnender Veranlagungen. Dennoch wird das Rheinische Kollegium faschistisch diskriminiert; Mitwirkende des Kollegiums werden besonders von Klerikaluranisten, religiösen Fanatikern und ideologisch-kognitiv Anamorphotischen ausgeschlossen, diffamiert und hasshetzend ausgegrenzt.

Auf diesem Weg ist dem Kollegium die Offenheit des Geistes bei Bewahrung der urständig katholischen=gut-geistigen Tradition für das eigene Kraftfeld sehr wichtig. Jeder Interessierte oder Bedürftige soll sich im jeweiligen Lebensmoment mit viel Verständnis und Einfühlsamkeit seitens der Geistlichen aufgenommen fühlen können. Im Unterschied zu allen anderen "christlichen" Kadern wird niemand ausgeschlossen: Brot statt Steine. 

Struktur und Aufgabe

Die verschiedenen liturgischen und wissenschaftlichen Ansätze und Handlungswege der Geistlichen im Rheinischen Kollegium können Zugänge zum kristischen Kraftfeld, der Gesundheit und der Erkenntnis bieten und somit viele unglückliche Missverständnisse in der Rezeption des echten (ur-)Katholischen Kraftraumes für immer beseitigen. Literarische Niederlegungen (Codices) und Expertisen (Dissertationen / Habilitationen) gelten aus Sicht des Lehrstuhls als (teils respektable) mythologisch - allegorische Exoterien (~Experimente), sind jedoch keine Urstände und Nährboden geistig-seelischer Erkenntnis oder Voraussetzungen für kultisches Etwicklungswirken.

Das Rheinische Kollegium hat keinen Missionsauftrag, keine organisierte Gemeindestruktur, pflegt keinerlei Besucher- oder Mitgliederlisten, formiert sich nicht als Gruppe, erhebt keinerlei Gebühren oder Mitgliedsbeiträge, erfragt keine Spenden oder sonstige Eingaben, Bekenntnisse, Versprechen oder Lebensweisen. Eine Mitgliedschaft im Sinne des "kirchlichen" Kollektivierungs- und Indoktrinationsmodells ist nicht vorgesehen und darum nicht möglich. Alle kultischen Dienste werden ohne Kosten, Gebühren, Spendenaurufe oder sonstig pekuniäre Geilheiten ausgespendet und wirken zwischen Geistig-Sittlichen Wesen (nicht unter "Personen").

Keine Räuberhöhle und kein Spaltgeist

Das Rheinische Kollegium administriert kein Vermögen, keine Personen-Assets und Obligationen, keine kommerziellen Hochsee-Lizenzen, kein Buchgeld, keine Bonds und co-administriert keine ILO-Konten. Es finden keine pekuniären Vorgänge statt, und es existieren keinerlei Verbindlichkeiten oder verdeckte, haftungserzeugende Anhangsverträge zu Ungunsten Dritter.    




  • Bischofssitze

    Bad Godesberg
    Bischof Dan-Evert 

    Herzogenrath
    Bischof elect. Carsten F. Kempen
  • Kultusorte und Wirkbereich

    • Bad Godesberg (Bonn)
    • Herzogenrath
    "Coeln" 
  • Lehrstuhl

    Art. DRev. Dan-Evert
    Kristheit und Thiudistik

    DRev. Carsten F. Kempen
    Pastoralitas


Bischöfe sind der jeweilige Souverän ihres Kraftfeldes.
Es existieren weder Synode, Konkordate noch Primatur. Das Zusammenwirken der Bischöfe bezieht sich auf gegenseitige Beratung oder gegenseitige Visitationen im kollegialen Sinne. Gemeinsame Lehrsätze, Dekrete und Veröffentlichungen sind weder kundlich noch jetzt oder für die Zukunft beabsichtigt.


Bekanntgabe

Im Monat Mai des Jahres zweitausendfünfundzwanzig wird der lebende Mann Carsten Franziskus aus dem Hause Kempen nach sorgfältiger Prüfung und Entscheidung durch Bischof Dan-Evert in gültiger Sukzessionslinie zum Bischof geweiht werden. Bis zum Weiheereignis wird somit Generalvikar Carsten Franziskus Kempen berechtigt sein, sich Bischof electus zu nennen.  

Bischof Dan-Evert
am fünften tage des ersten monats des jahres zweitausendfünfundzwanzig  



Impressum

rheinisches kollegium
souveräne bischöfe
in apostolischer sukzession

postort:
residenz am gäßchen
zu bad godesberg
auf bischöflichem kirchengrund

telematisch:
[01755216770]
[dan-evert@derbischof.de]

bischofsresidenzen sind
kirchengrund in deutschen landen.
keine res publica
jeglicher passover ist untersagt.
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