Das Rheinische Kollegium besteht aus nicht-gleichgeschalteten Geistlichen der Rheinlande.

Die ausgewogene Mitte in der Balance aus ehrenhafter Forschung und Pflege geistlicher Kultur ist Gegenstand der Arbeit des Kollegiums. Es gilt absolute Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, höchste Achtung der Wesenswürde zu jeder Zeit, Unpolitik, absolute Freiheit der Wissenschaft und Forschung und höchster Respekt vor der jeweiligen Provenienz des Individuums als geistig-sittliches Wesen aller Erde im jeweiligen Lebensgang und innewohnender Veranlagungen.

Auf diesem Weg ist dem Kollegium die Offenheit des Geistes bei Bewahrung der urständig katholischen=gut-geistigen Tradition für das eigene Kraftfeld sehr wichtig. Im Unterschied zu allen anderen "christlichen" Kadern wird niemand ausgeschlossen: Brot statt Steine.

Struktur und Aufgabe

Die verschiedenen kultischen und wissenschaftlichen Ansätze und Handlungswege der Geistlichen im Rheinischen Kollegium können Zugänge zu einem Kraftfeld der Gesundheit und der Erkenntnis bieten und somit viele unglückliche Missverständnisse in der Rezeption des echten (ur-)Katholischen Kraftraumes für immer beseitigen. Literarische Niederlegungen (Codices) und Expertisen (Dissertationen / Habilitationen) gelten aus Sicht des Lehrstuhls als (teils respektable) mythologisch - allegorische Exoterien (~Experimente), sind jedoch keine Urstände und Nährboden geistig-seelischer Erkenntnis oder Voraussetzungen für kultisches Etwicklungswirken.

Das Rheinische Kollegium hat keinen Missionsauftrag, keine organisierte Gemeindestruktur, pflegt keinerlei Besucher- oder Mitgliederlisten, formiert sich nicht als Gruppe, erhebt keinerlei Gebühren oder Mitgliedsbeiträge, erfragt keine Spenden oder sonstige Eingaben, Bekenntnisse, Versprechen oder Lebensweisen. Eine Mitgliedschaft im Sinne des "kirchlichen" Kollektivierungs- und Indoktrinationsmodells ist nicht vorgesehen und darum nicht möglich. Alle kultischen Dienste werden ohne Kosten, Gebühren, Spendenaurufe oder sonstig pekuniäre Geilheiten ausgespendet und wirken zwischen Geistig-Sittlichen Wesen (nicht unter "Personen").

Keine Räuberhöhle und kein Spaltgeist

Das Rheinische Kollegium administriert kein Vermögen, keine Personen-Assets und Obligationen, keine kommerziellen Hochsee-Lizenzen, kein Buchgeld, keine Bonds und co-administriert keine ILO-Konten. Es finden keine pekuniären Vorgänge statt, und es existieren keinerlei Verbindlichkeiten oder verdeckte, haftungserzeugende Anhangsverträge zu Ungunsten Dritter.





Bischöfe sind der jeweilige Souverän ihres Kraftfeldes, walten unabhängig und ohne Verpflichtung vor ihren bischöflichen Partnern.

Es existieren weder Synode, Konkordate noch Primatur. Das Zusammenwirken der Bischöfe bezieht sich auf gegenseitige Beratung oder gegenseitige Visitationen im kollegialen Sinne. Gemeinsame Lehrsätze, Dekrete und summarische Veröffentlichungen sind weder kundlich noch jetzt oder für die Zukunft beabsichtigt.


Impressum

rheinisches kollegium
souveräne bischöfe
in apostolischer sukzession

residenz am gäßchen
zu bad godesberg

bischofsresidenzen sind
kirchengrund in deutschen landen.
keine res publica

jeglicher passover ist untersagt.
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